Liebe Patientinnen und Patienten!


Bevor wir Ihnen ein Rezept ausstellen können, muss Ihre Versicherungskarte vorliegen. Ab 1. Januar 2024 werden die Rezepte in einer elektronischen Form an die Apotheke übermittelt: E-Rezept. Nach Erstellung des Rezepts kann die Apotheke  dieses online mit Ihrer Chipkarte  abrufen.

Welche Rezepte werden als E-Rezept verordnet?


- Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der         gesetzlichen  Krankenversicherung (rosa Rezept)

 

- Grünes Rezept (Empfehlung des Arztes für rezeptfreie     Medikamente, die die Krankenkasse nicht erstattet)

 

- Betäubungsmittel-Rezepte, Verbands-/Hilfsmittel,

 Privatrezepte werden weiterhin auf  Papierrezept

 verordnet.

Wann ist das Rezept in der Apotheke abrufbar?


Bei Bestellungen per E-Mail:
  - ab 10:00 Uhr am darauffolgenden Werktag.

Bei Bestellung vor Ort oder telefonisch:
  - Bestellung zwischen 10.00 und 12:00 Uhr: am selben  Tag ab       14:00 Uhr
  - Bestellung ab 15:00 Uhr: am darauffolgenden Werktag.

 


Bitte schreiben Sie Ihren Wunsch für Wiederholungsrezepte in das entsprechende Feld.

Rezeptbestellung

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.