Liebe Patientinnen und Patienten!
Bevor wir Ihnen ein Rezept ausstellen können, muss Ihre Versicherungskarte vorliegen. Ab 1. Januar 2024 werden die Rezepte in einer elektronischen Form an die Apotheke übermittelt:
E-Rezept. Nach Erstellung des Rezepts kann die Apotheke dieses online mit Ihrer Chipkarte abrufen.
Welche Rezepte werden als E-Rezept verordnet?
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (rosa Rezept)
- Grünes Rezept (Empfehlung des Arztes für rezeptfreie Medikamente, die die Krankenkasse nicht erstattet)
- Betäubungsmittel-Rezepte, Verbands-/Hilfsmittel,
Privatrezepte werden weiterhin auf Papierrezept
verordnet.
Wann ist das Rezept in der Apotheke abrufbar?
Bei Bestellungen per E-Mail:
- ab 10:00 Uhr am darauffolgenden Werktag.
Bei Bestellung vor Ort oder telefonisch:
- Bestellung zwischen 10.00 und 12:00 Uhr: am selben Tag ab 14:00 Uhr
- Bestellung ab 15:00 Uhr: am darauffolgenden Werktag.
Bitte schreiben Sie Ihren Wunsch für Wiederholungsrezepte in das entsprechende Feld.
